Wir orientieren uns an der Definition des Diagnostischen und Statistischen Manuals Psychischer Störungen – Fünfte Auflage (DSM-5).
Traumatische Ereignisse (selbst erlebt), z. B.:
- Drohender oder tatsächlicher körperlicher Übergriff
- Drohende oder tatsächliche sexuelle Gewalt
- Kriegserfahrungen (als Soldat oder Zivilist)
- Schwere Verkehrsunfälle
- Plötzliche und katastrophale medizinische Notfälle
- Naturkatastrophen oder durch Menschen verursachte Katastrophen
- Entführung und Geiselnahme
- Terroranschlag
Beobachtete traumatische Ereignisse bei anderen, z. B.:
- Drohender oder tatsächlicher körperlicher Übergriff an anderen Personen
- Gewaltsamer körperlicher oder sexueller Missbrauch
- Häusliche Gewalt
- Schwere Unfälle, Krieg oder Naturkatastrophen
- Schwerwiegender medizinischer Notfall beim eigenen Kind (z. B. lebensbedrohliche Blutung)
- Wiederholte oder intensive Konfrontation mit belastenden Inhalten (z.B. im Rettungsdienst)
Erfahrene traumatische Ereignisse bei nahen Verwandten oder engen Freunden, z. B.:
- Gewaltsame persönliche Angriffe
- Selbsttötung
- Schwere Unfälle und Verletzungen
Referenz:
Falkai, P. (Hrsg.). (2015). Diagnostisches und statistisches Manual psychischer Störungen
DSM-5®. Göttingen ; Bern ; Wien [u.a.]: Hogrefe.